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Elternbeiträge

ab 1.9.2023

Der Elternbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und dem Spielgeld zusammen. Er wird 12 mal im Jahr erhoben. Die Höhe des Grundbeitrages richtet sich nach der Zahl der im Wochendurchschnitt gebuchten Stunden. Essensgeld wird zusätzlich berechnet, wenn die Kinder im Kindergarten das Mittagessen einnehmen
Die Zahlung des Elternbeitrages erfolgt in der Regel mittels Lastschriftverfahren. Achten Sie bitte auf Kontendeckung zu Beginn des Monats. Evt. Gebühren für Rücklastschriften werden Ihnen in Rechnung gestellt. In begründeten Fällen kann bar bezahlt werden.

Grundbeiträge für Kinder ab 3 Jahren

Stunden: > 3 - 4
Beitrag: 147,00 €

Stunden: > 4 - 5
Beitrag: 162,00 €

Stunden: > 5 - 6
Beitrag: 177,00 €

Stunden: > 6 - 7
Beitrag: 192,00 €

Stunden: > 7 - 8
Beitrag: 207,00 €

Stunden: > 8 - 9
Beitrag: 222,00 €

Stunden: > 9 - 10
Beitrag: 237,00 €

Spielgeld

Das monatliche Spielgeld, das unabhängig von Buchungszeit und evt. Ermäßigungen zu zahlen ist, beträgt 7,00 €.

Geschwisterbeiträge

Die Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder beträgt 20,- € und wird beim älteren Kind berücksichtigt.

Bezuschussung durch die Regierung

Die Staatsregierung zahlt ab September 2019 einen staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100 € an Kindergartenkinder (ab dem Jahr, in dem das Kind drei Jahre alt wird bis hin zur Einschulung).

Zuschüsse des Jugendamtes

Bei entsprechender Bedürftigkeit leistet das Jugendamt des Landkreises entsprechende Zuschüsse. Fragen Sie ggf. die Kindergartenleitung.

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