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Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

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Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Wir haben den Auftrag, unsere Kinder in der Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten zu fördern, sie ihren Stärken und Kompetenzen entsprechend zu unterstützen und auch vor Gefährdungen zu schützen.

Der Gestzgeber hat durch Hinzufügen des §8a im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die Kindertagesstätten vermehrt in die Verantwortung genommen und zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrags hat unser Träger eine Vereinbarung mit dem Jugendamt geschlossen.

Die pädagogischen Fachkräfte werden bei gewichtigen Anhaltspunkten und Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung tätig und ziehen zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos eine erfahrene Kinderschutzfachkraft hinzu.

Das Wohl der uns anvertrauten Kinder liegt uns sehr am Herzen und nicht alle Auffälligkeiten und Schwierigkeiten weisen unmittelbar auf einen Kindeswohlgefährdung hin.

Deshalb ist uns die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Eltern besonders wichtig, um frühzeitig auf die Annahme geeigneter Hilfsangebote hinzuwirken.